Mitgliedschaft
So werden auch Sie Mitglied
Mitglied des GHK kann jede natürliche und jede juristische Person werden.
Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Der jährliche Beitrag in Höhe von z.Zt. 36,00 €, ist bis zum 01.04. eines Kalenderjahres
auf das Konto des
Verein für Geschichte, Heimatpflege und Kultur (GHK) Neu-Isenburg e.V.
VR Bank Dreieich-Offenbach eG, Zweigstelle Neu-Isenburg
IBAN: DE27 5059 2200 0008 5123 45 BIC: GENO DE51 DRE
zu zahlen.
Interssiert ?
Wir freuen uns !
(stellvertretende Vorsitzende)
Werden Sie Mitglied mit ausfüllen der Beitrittserklärung
oder wenden Sie sich telefonisch an:
Neben der Beitrittserklärung über diese Homepage gibt es nach wie
vor das GHK-Beitrittsformular für die herkömmliche schriftliche
Anmeldung. Zusätzlich zu diesem Beitrittsformular stellt der GHK
demnächst seinen neuen GHK-Flyer vor.
Die Aufnahme in den GHK erfolgt erst durch ein
Begrüßungsschreiben seitens des GHK-Vorstandes.
Ebenso erfolgt nach einer Kündigung eine schriftliche Bestätigung
seitens des GHK-Vorstandes.
(stellvertretende Vorsitzende)
(Vorsitzender)